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Vorstand/Beauftragungen/Geschäftsordnung

1 Byte hinzugefügt, 09:45, 26. Jun. 2015
VI Übergangsbestimmungen
Innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten sind die Aufgaben bestehender Servicegruppen zu beschließen. Dazu legen die Servicegruppen innerhalb von 2 Monaten eine Vorlage vor, die ihre bisherige Aufgabe umreisst.
Beauftragungen, die nach der hier festgelegten Systematik falsch benannt sind, sind innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten umzubenennen.
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