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→Geschäftsordnung für die AG Programmkommission, beschlossen am 28.03.2018
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== Geschäftsordnung für die AG Programmkommission, beschlossen am 28.03.2018, korrigiert per Beschluss am 3.7.2018 ==
=== 1 Allgemeines und Status der Arbeitsgemeinschaft ===
Jeder Koordinator hat innerhalb von sieben Tagen bei Entscheidungen zu 4.1. ein Vetorecht. In diesem Fall muss ein neuer Beschluss herbei geführt werden.
Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden, aktiven Mitglieder der AG Programmkommission überstimmt werden.
=== 5 Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der TF-Wahlkampf ===