3.908
Bearbeitungen
Änderungen
→4.2 Vetorecht für Koordinatoren: Korrektur wie auf der Sitzung am 3.7.2018 beschlossen
Jeder Koordinator hat innerhalb von sieben Tagen bei Entscheidungen zu 4.1. ein Vetorecht. In diesem Fall muss ein neuer Beschluss herbei geführt werden.
Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden, aktiven Mitglieder der AG Programmkommission überstimmt werden.
=== 5 Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der TF-Wahlkampf ===