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Bearbeitungen
Änderungen
→Protokoll
:* Erstens: Nachweis deinerseits? Wirds keinen geben, ich weiß! Zweitens: Es wurde mehrfach seitens Oliver Huth und meiner Person empfohlen sich zusammen zu setzen. Ich zitiere auch gern aus den Mails an einzelne LaVo-Mitglieder bzw. den ganzen Vorstand, wenn es sein muss. Es existieren ebenso Mails von Oliver und mir, welche den Sachverhalt der Anfrage erklären. Eine direkte Antwort kam hierzu nicht! Von KEINEM aus dem LaVo. Also lass diese unterschwelligen Unterstellungen bitte. Jeder, der uns gefragt hat, hat auch unsere Begründung zum Sachverhalt erhalten und auch in meinen Augen nachvollziehbar verstanden. Wenn du oder der gesamte Vorstand dieses nicht einseht, dann scheint doch eher der Punkt einzutreffen, dass du/ihr keine Klärung haben wollt? In welchem Zirkus befinden wir uns denn hier? Wir haben den Schritt erklärt, der LaVo (neu) hat zusammen eine Aussage die nur für das LSG bestimmt war nebst sonstigen unter Datenschutz stehende Daten an alle veröffentlicht und sämtliche Erklärungen unsererseits im Voraus ignoriert. Unsere Gegendarstellung und Forderungen wurden nicht beachtet oder kommentiert. Und ohne Kommentar werden Daten einfach gelöscht. Was ist das bitte schön für eine Aktion? --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 22:38, 5. Nov. 2009 (CET)
::* Also ich habe weder von Dir noch von Oliver eine erklärende Mail erhalten! Also kann ich Dir da auch nicht drauf antworten. Andererseits ist es Tatsache, das die Klagenden das Gesprächsangebot des LaVo nicht angenommen haben! Was Eure Rechtfertigungsversuche betrifft, so solltet Ihr Euch bitte einmal den Begiff "Unschuldsvermutung" noch einmal durch den Kopf gehen lassen, näheres dazu erkläre ich gerne per E-Mail. Die nächsten Begriffe aus der deutschen Rechtsprechung, die sehr interessant sind, sind die Begriffe "öffentliches Interesse" und "Schiedsgerichtsordnung". Auch dazu Näheres gerne per E-Mail. Und wenn Du Dich mit dem Löschen auf das Entfernen der Stellungnahame beziehst, so sollte auch Dir nicht entgangen sein, das die Stellungnahme nach Abgabe (von Teilen) des Verfahrens an das BSG hinfällig ist. --[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 08:10, 6. Nov. 2009 (CET)
::* '''Eine''' Mail an den Vorstand durch dich. Was soll man auch zu der Mail vom 26.10. sagen? Sie umfasst eine Verknüpfung mit Problemen der KV Gründung in BRB Stadt und die Bestätigung dessen,das dass Verfahren jetzt erst recht weitergeführt werden müsse. Das ich auf deine 2 A4 Seiten im Detail schriftlich antworte angesichts des losen Abzugsdaumens Schiedsgericht und einer bestehenden Klage ohne Schlichtungsversuche im Vorfeld, wirst du verstehen müssen. Ich kann an der Stelle nur Wiederholungen treffen, rechtlich und demokratisch etwas ausholen. Deine Mail läßt keinen Schluss auf Änderungen zu, das wirst du bestätigen müssen. Im übrigen verdrehst su mit deiner Aussage unter Erstens wieder Fakten. Die Zahlungslisten werde ich dir jetzt mal schlecht in die Hand geben können. Dafür gibt es Gremien, dorthin geht das dann. Oder was erwartest du konkret? --[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 00:29, 6. Nov. 2009 (CET)
:::* Mit nichten nur eine Mail. An den Vorstand komplett und '''nachweislich''' an weitere Mitglieder des LaVo. Ich habe kein Problem damit mit meinen Mails Nachweise zu erbringen! Loser Abzugsdaumen? Du hast es immer noch nicht verstanden, oder? Ohne eine Anfrage an das LSG wärt ihr mitunter im luftleeren Raum! Nicht nur ich habe das mehrfach erklärt. Nicht nur ich habe mehrfach erklärt was es heißt Fristen nicht überschreiten zu lassen. Wieso verdrehe ich Fakten? Darf ich damit rechnen bei dem Bericht Mitte November darüber Auskunft zu erhalten? Wer sollte die Listen deiner Ansicht nach prüfen, wenn nicht das LSG? Bisher kam auch keinerlei Statement "Ja, die Akkreditierung war 100% korrekt - es wurden nur Mitglieder mit Kärtchen versehen, die bezahlt hatten". Kann mir das jemand zeigen? --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 00:53, 6. Nov. 2009 (CET)
::::* Also trotz mehrfachen Wühlens finde ich keine der nachweislichen Mails von Dir. Aber egal, kommen wir noch mal zur Zuständigkeit. Hier lohnt sich in jeden Fall ein Blick in die Bundessatzung, Abschnitt Schiedsgerichtsordnung. Die mal zu lesen wäre mindestens genauso wichtig geweisen wie das BGB. Wahrscheinlich sogar wichtiger. --[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 08:10, 6. Nov. 2009 (CET)
::::* Bitte lies nochmal die Mailingliste bzw. auch die Stellungnahme darin steht dazu etwas. Auch hier im Text. Nunja ansonsten wenn Recht bemüht wird gelten halt die allgemeingültigen Regeln. Es war halt der falsche Ansatz sich so Sicherheit verschaffen zu wollen. Wenn es denn allen Beteiligten darum geht.--[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 02:04, 6. Nov. 2009 (CET)
::::* Du scheinst es mit den Nachweisen zu haben. Rechtlich irrst du, wer erzählt euch sowas? Wollen wir mal den Bundesparteitag überprüfen lassen, oder den letzten Berliner Parteitag? Wäre interessant. --[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 01:01, 6. Nov. 2009 (CET)