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:::: Wo findest du den Punkt, dass Dokumente von euch veröffentlicht werden dürfen? §6 sagt zB. aus, dass eine Veröffentlichung erst nach der Urteilsverkündung statt findet nebst aller zu Grunde liegenden Dokumente und Informationen. Ebenso das laufende Verfahren ist "nur" zwischen Antragsteller und Antraggegner und das managed das Schiedsgericht. Zeige mir bitte deine Aussage auf Steffen - mit Nachweis! Die Stellungnahme ist ihmo nicht hinfällig, da dies Bestandteil des Verfahren an das LSG ist und das LSG dieses an das BSG weitergereicht hat. Oder möchtest du mir erzählen, dass Aussagen und Nachweise zB beim Amtsgericht durch Weiterleitung an das zB. OLG nicht weitergeleitet werden, weil sie ja nur für das Amtsgericht waren, aber nicht für das OLG? Ähm ... der Antrag ist wie gesagt noch nicht abgearbeitet, nicht abgeschlossen und ist dem BSG weiter gereicht worden. --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 08:51, 6. Nov. 2009 (CET)
::::: An die Mail kann ich mich erinnern, ebenso wie das Angebot des LaVo, sich zusammenzusetzen. Einen Terminvorschlag ist offensichtlich aber nicht erfolgt. Über die Gründe will ich nicht spekulieren. Was die Schiedsgerichtsordnung berifft, solltest Du bitte beachten, das $6 die Arbeit des Gerichtes beschreibt und auch eine vorherige Dokumentation der Zusammenhänge nicht untersagt, außer für den Fall von Disziplinarmaßnahmen gegen eintelne Personen. Ich wiederum beziehe mich auf ein Urteil des LG Köln sowie die allgemein publizierte Rechtsauffassung. Was ich aber jetzt nicht verstehe ist Dein möglicher Mißstand. Hast Du einen konkreten Verdacht? Wenn ja, ist der nie geäußert worden. Nur um das mal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Nur weil die Mehrheit der Terroristen zwei gesunde Beine hat, ist nicht automatisch jeder der zwei gesunde Beine sein eigen nennt als möglicher Terrorist verklagbar. Fällt Dir da was auf? Ansonsten würde ich noch emßpfehlen, den Unterschied zwischen Stellungnahme, Aussage und Nachweis zu prüfen. Ebenso würde ich prüfen, inwieweit Euch was an Euren Forderungen liegt. Mehr dazu können wir gerne in einem persönlichen Gespräch klären.--[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 12:27, 6. Nov. 2009 (CET)
::::::* Der Vorschlag wurde unterbreitet, aber es gab allein auf den Vorschlag keine Reaktion. Meine Wenigkeit rennt nicht nach 3-4 Mal (an alle, mal einzelne Leute) Vorschlag den Leuten weiter hinterher. Bezüglich §6 bezieht sich die Dokumentation darauf, was das LSG alles gemacht hat, was für Daten und Informationen wie wann wo zusammengetragen wurden. Diese Informationen werden nicht zur Laufzeit des Verfahrens veröffentlicht. Da irrst du dich gewaltig, sondern bei einem öffentlichen Verfahren werden diese Daten dann mit dem Beschluss zusammen veröffentlicht. Wo liest du bitte die Unterscheidung bezüglich nur auf Disziplinarverfahren heraus? '''(2) Ist das Verfahren öffentlich, so wird nach der Urteilsverkündung die komplette Dokumentation zusammenhängend veröffentlicht.'''. Wenn ich über Missstände rede und das Recht eines jeden Piraten, dann ist das allgemein verfasst. Wo bitte beziehe ich mich auf etwas direkt? Da steht "Missstände darf jeder Pirat prüfen lassen". Dein Vergleich hinkt übrigens massiv .. ..
::* '''Eine''' Mail an den Vorstand durch dich. Was soll man auch zu der Mail vom 26.10. sagen? Sie umfasst eine Verknüpfung mit Problemen der KV Gründung in BRB Stadt und die Bestätigung dessen,das dass Verfahren jetzt erst recht weitergeführt werden müsse. Das ich auf deine 2 A4 Seiten im Detail schriftlich antworte angesichts des losen Abzugsdaumens Schiedsgericht und einer bestehenden Klage ohne Schlichtungsversuche im Vorfeld, wirst du verstehen müssen. Ich kann an der Stelle nur Wiederholungen treffen, rechtlich und demokratisch etwas ausholen. Deine Mail läßt keinen Schluss auf Änderungen zu, das wirst du bestätigen müssen. Im übrigen verdrehst su mit deiner Aussage unter Erstens wieder Fakten. Die Zahlungslisten werde ich dir jetzt mal schlecht in die Hand geben können. Dafür gibt es Gremien, dorthin geht das dann. Oder was erwartest du konkret? --[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 00:29, 6. Nov. 2009 (CET)
:::::: § 4 Satz 4, 5, 6 --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 08:51, 6. Nov. 2009 (CET)
::::::: Anmerkung zu Paragraph 6 siehe oben. Für mich ist da eher Paragraph 3 maßgeblich.--[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 12:27, 6. Nov. 2009 (CET)
::::::::* § 3? Was meinst du damit? Wenn es das Thema der Zuständigkeit geht, wo der Antrag eingereicht werden muss, dann wurde dies bereits mehrfach aufgezeigt [http://wiki.piratenpartei.de/Schiedsgericht/Hilfe_zur_Zuständigkeit, [http://wiki.piratenbrandenburg.de/images/2/23/Anmerkung_zur_SGO.pdf] oder worauf verweist du auf §3? Mir ist es noch nicht schlüssig, worauf du abzielst?
::::* Bitte lies nochmal die Mailingliste bzw. auch die Stellungnahme darin steht dazu etwas. Auch hier im Text. Nunja ansonsten wenn Recht bemüht wird gelten halt die allgemeingültigen Regeln. Es war halt der falsche Ansatz sich so Sicherheit verschaffen zu wollen. Wenn es denn allen Beteiligten darum geht.--[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]] 02:04, 6. Nov. 2009 (CET)
:::::* Es ist einfach Fakt, dass du als Schatzmeister (und Akkreditierender) keine Aussage dazu abgibst ob die Akkreditierung korrekt ablief. Das ständige Gerede am Thema vorbei kann eigentlich nur bedeuten, dass die Akkreditierung falsch gelaufen ist. Der Antrag ist berechtigt und der Verdacht ist begründet. --[[Benutzer:Christoph B.|Christoph B.]] 10:12, 6. Nov. 2009 (CET)