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Thema: Zusammensetzung des Technikteams
Name: Bastian (Diskussion)
Status: beantwortet
Frage
Wie sieht die vertragliche bzw. haftungsrechtliche Gestaltung der Beauftragung des Technikteams bzw. des "Teamchefs" aus?
Letztlich dürfen die Adminstratoren "alles", ohne dass es hier eine mir bekannte Richtlinie gäbe. Audits hat es meines Wissens auch nicht - zumindest in den letzten Jahren - gegeben.
Wie wird die Einhaltung der "Technischen und organisatorischen Maßnahmen" iSd. § 9 BDSG, sowie der Anlage 1 gewährleistet?
Antwort
Die Beauftragung besteht unverändert nach dem Beschluss 2016-012 auf der Basis der GO für Beauftragungen.
Betreffs des Datenschutzes hat der LDSB auf Nachfrage keine Bedenken angemeldet.
Wenn es konkrete Vorschläge für eine Richtlinie gibt, die keine unnötige Komplexität mit sich bringt, können wir diese gerne in Erwägung ziehen.
--TheBug (Diskussion) 23:56, 10. Nov. 2016 (CET)