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Nummer: A2019-007
Datum: 13.03.2019
Gliederung: RV DOS
Antragsteller: FrankB (Diskussion)
Termin für Sitzung: 20.03.2019
Status: angenommen, siehe B2019-036
Antrag
Vorgehensweise zum §2 Abs. 2 der Landessatzung darlegen und festschreibenAntragsbegehren
Der Vorstand des Landesverbandes Brandenburg möge die eigene Vorgehensweise zum Satzungsparagraf §2 Abs. 2 darlegen und festschreiben, sodass Untergliederungen hier Handlungssicherheit haben. Sie müssen wissen, wie die Reaktionen des LaVos zu verstehen sind.Der Umstand, dass ein Mitgliedsantrag beim LaVo eingeht, dieser an die zuständige Gliederung weitergeleitet wird, der Gliederungsvorstand die Aufnahme beschließt, an den LaVo meldet und von diesem in die Bundesmitgliederverwaltung eingetragen wird, wird – von mindestenseinem LaVo Mitglied – als nicht satzungsgemäße Aufnahme dargestellt, da diese Vorgehensweise keine explizite Zustimmung des LaVo enthalten soll.
Es ist also zu klären, ob nicht bereits die Weiterleitung eines Aufnahmeantrages durch den LaVo an die entsprechende Gliederung eine Zustimmung darstellt, erst recht aber der Eintrag in die Bundesmitgliederverwaltung.
Antragsbegründung
Klarstellung gegen über UntergliederungenUnterstützer
- ???
- ...
Gegner
- ???
- ...
Antwort des Vorstands
Die Vorgehensweise war offensichtlich bisher nicht klar definiert. Wir haben dazu in der Sitzung am 20.03.2019 einen verbindlichen Ablauf beschlossen. Siehe Vorstandssitzung vom 20.03.2019
Bei diesem "Antrag" scheint es sich eher um eine Anfrage zu handeln?