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Vorstand/Antrag/A2021-004

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Nummer: A2021-004

Datum: 28.05.2021

Gliederung: LV

Antragsteller: Ulf Makarski

Termin für Sitzung: 28.05.2021

Status: vertagt

Antrag

Kündigung der LSG und Verlegung der Geschäftsstelle nach Oranienburg

Antragsbegehren

Ich beantrage die Kündigung der LGS in Potsdam und die Verlegung der LGS nach Oranienburg zur Geschäftsstelle des Regionalverbandes Nordbrandenburg.

Antragsbegründung

Die LGS in Potsdam wird gar nicht mehr genutzt. Sie verursacht nur Kosten. Die Piraten Brandenburg sind in Potsdam auch nicht mehr aktiv, weder stellen sie regional einen Vertreter in der SVV noch in der Stadt. Der Stadtverband Potsdam nutzt ebenfalls diese Räumlichkeiten nicht. Ein Umzug nach Oranienburg wäre der einzige klare Weg, die Piraten in Nordbrandenburg sitzen im Kreistag und in der SVV.

Teile des Landesvorstandes arbeiten und wohnen in der näheren Umgebung von Oranienburg. Eine Landesgeschäftsstelle in Oranienburg wäre auch leichter mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, welche in Potsdam nicht gegeben ist.

Unterstützer

  1. Andreas Schramm (Begründung: Die Piraten Nordbrandenburg stehen für ehrliche Politik. Da kann die Verlegung der Geschäftsstelle dem Regionalverband Nord helfen die Kosten für seine beabsichtigte Geschäftsstelle zu ersparen. Damit ist das eindeutig der richtige, der einzige Weg. Sollte der Landesvorstand vor seiner Neuwahl auseinanderbrechen oder nach Ablauf der Amtszeit ein anderer Vorstand gewählt werden, kann die Geschäftsstelle unproblematisch innerhalb Nordbrandenburgs nach dorthin verlegt werden wo Vorstandsmitglieder in der Nähe wohnen, um eine unnötige Anreise zu vermeiden. Die Gewinnung von Mitgliedern für Aktivitäten in der Geschäftsstelle in Potsdam -nach Corona- kommt dagegen nicht in Betracht. Potsdam bedeutet für Teile des Landesvorstandes bestimmt eine vollkommen unzumutbare Anreise. Um Irritationen durch eine Gruppe von Mitgliedern mit hinreichendem Stimmgewicht die bisher jede Änderung blockiert haben zu vermeiden, sollte ergänzend § 1 (3) der Landessatzung sicherheitshalber für unwirksam erklärt werden.
  2. ...

Gegner

  1.  ???
  2. ...