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Thema: Beitragsrechnung und Mahnverfahren
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 16.11.2016
Status: Angenommen
Beitragsrechnung und Mahnverfahren
Der Landesvorstand möge beschließen:
Alle Mitglieder erhalten vier Wochen vor Fälligkeit eine Beitragsrechnung per Mail. Ist keine Mailadresse bekannt oder die hinterlegte Mailadresse ungültig, wird die Beitragsrechnung per Post zugestellt.
Das Mitglied wird über die Möglichkeiten der Beitragsminderung und Beitragserlassung informiert. Auch auf uf die Möglichkeit der Teilnahme am Bankeinzugsverfahren wird hingewiesen.
Fällige Beiträge werden vierteljährlich angemahnt. Nach der dritten erfolglosen Mahnung wird die Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis in die Wege geleitet. Das Mitglied ist mit der dritten Mahnung über die Folgen der Nichtzahlung in Kenntnis zu setzen.
Der Landesverband wird in Zukunft am Mahnverfahren des Bundes teilnehmen.
Begründung
Die Zahlungsmoral unserer Mitglieder ist nicht optimal. Eine Beitragsrechnung und die Möglichkeit der Teilnahme am Bankeinzugsverfahren können helfen.
Anmerkung
Satz über Mahnungen wurde gestrichen und ersetzt durch Formulierung, dass am Mahnverfahren des Bundes teilgenommen wird.
Abstimmung
Abstimmung: | 2016-056 |
Dafür: | Thomas B, Thomas L, Frank, Oliver, Guido |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | keine |
Protokoll
siehe Vorstandssitzung vom 16.11.2016