Diskussion:Landesschiedsgericht/Verfahren
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@ Verfahren LSG Bbg 14/4:
Die plötzliche Handlungsunfähigkeit des Landesschiedsgerichtes wirft die Frage auf wer die Richter Sebastian Bretag und Lutz Conrad, sowie die Richterin Gabriele Unbekannt geschlossen wegen Besorgnis der Befangenheit vom Verfahren ausgeschlossen hat, resp. wer diese Besorgnis thematisiert und/oder manifestiert hat.
Frage: Könnte man die Begründung für die Einstellung/Vertagung des Verfahrens dergestalt formulieren, dass rein formal auszuschliessen ist, dass sich die Richter untereinander das Misstrauen ausgesprochen haben? VG. nerd
