Berichtigung ggflls nächste Sitzung:
§ 8 (4) Der Landesparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung. wird nicht gestrichen, sondern als Abs 5 angefügt.
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§ 8 (4) Der Landesparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung. wird nicht gestrichen, sondern als Abs 5 angefügt.