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Diskussion:Archiv/AG Satzung

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Diskussion zum Bedingungsloses Grundeinkommen nach Diskussion:AG Soziales verschoben! --Uk 20:00, 4. Dez. 2009 (CET)


Analog zu dem Vorschlag von 701 auf Bundesebene einen Piratenbundesrat einzuführen, sollte man vielleicht den Kreisverbandrat auf Landesebene in Piratenlandesrat umbenennen. (Nixus Minimax)

Sowas habe ich mir auch schon gedacht. Auf Bundesebene das durchzusetzen ist noch ein großes Stück arbeit, deswegen wollen wir es auf jedenfall erstmal auf Landesebene einrichten. --Arhi 19:52, 19. Jul. 2009 (CEST)
Wollte nur Aufzeigen, das es zwei Wege gibt. Zum einen den Landesweg, also auf Landesebene das anzufangen und "vorzuleben" und dann mit den anderen Landesverbänden dann überein zu kommen einen solchen Piratenlandesrat nicht nur in jedem Bundesland einzuführen, der so strukturiert arbeitet und wo dann alle 16 Landesverbände in ihrer Satzung nach "oben" hin einen solchen Piratenbundesrat beschließen, der dann einen in den Bundesvorstand entsendet und den Weg über die Bundessatzung, der dann das mit dem Piratenbundesrat und dem Entsenden in den Bundesvorstand über den Bundesparteitag dann beschließt.
Also praktisch x Kreise ( zum Start mind. 3) bilden dann einen Piratenlandesrat oder Basisrat, der wiederum entsendet dann einen Pirat in den jeweiligen Landesvorstand. Das kann ja auf Landessatzung schon umgesetzt werden.
Danach kann dann mit den anderen Landesverbänden passieren, sofern wir es gut vorgelebt haben. Und dann kann es zwei Wege geben das auch auf Bundesebene umzusetzen. Weg 1 wäre das dann über die Bundessatzung zu machen. Also das ein Piratenbundesrat erschaffen wird der dazu auch laut Bundessatzung immer ein Mitglied daraus in den Bundesvorstand entsendet, als Mitglied 7 oder so. Und der zweite Weg wäre, es über einen Passus in der jeweiligen Landessatzung zu machen, das jeder Landesverband in seiner Satzung nach oben hin einen solchen Üiratenbundesrat implementieren wo sich dann durch 16 Landessatzungspunkten, die alle gleich sein müssten, oder zumindest in den wichtigsten Punkten, so das dann selbst wenn der Bundesparteitag dem nicht zustimmt, es dennoch einen Bundespiratenrat gibt der dazu schon laut den jeweiligen Landessatzungen die Befugnisse ect. hat das zu machen was er soll.
Hoffe ich habe es spät noch hinbekommen verständlich auszudrücken.
--701 23:21, 19. Jul. 2009 (CEST)

Link bitte nachtragen

Da mir leider die Bearbeitung im Artikel nicht möglich ist, bitte ich unter Landessatzung den volgenden Verweis zu ergänzen:

--Paule II 16:51, 15. Sep. 2009 (CEST)

Wie geht es weiter?

Die AG-Satzung besteht aus meiner Sicht unverändert weiter. Der Landesvorstand hat keinerlei Befugnisse eine Landesarbeitsgemeinschaft par ordre de Mufti zu schließen. Bei einer Landesarbeitsgemeinschaft handelt es sich um einen Gebietszusammenschluss im Sinne des § 7 PartG und muss daher genauso behandelt werden wie ein Kreisverband. Folglich sind Ordnungsmaßnahmen nur entsprechend § 6 der Bundessatzung zulässig. Um eine solche Ordnungsmaßnahme auszusprechen, gab es aber keinerlei Veranlassung. Es gab aber eine Veranlassung der AG-Satzung ein Regelwerk zu geben, in dem der Sinn und Zweck der AG festgelegt wird, nämlich die Erstellung EINES Satzungsentwurfes. Das wurde von Anfang an versäumt bzw. unterlassen. Das ist aber nicht das Verschulden der Mitglieder der AG-Satzung, sonder der Führung des Landesverbandes zuzuschreiben.

Die derzeit vorhandene Landessatzung ist nach wie vor nicht praktikabel. Was wird nun unternommen, um dem Landesverband eine rechtlich praktikable Satzung zu geben und damit eine Basis für eine Parteiarbeit herzustellen? --Nixus Minimax 16:10, 25. Okt. 2009 (CET)