Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA003 |
Einreichungsdatum | 3 Mai 2015 04:49:41 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | Schaffung der Möglichkeit einer Verlängerung der Legislaturperiode |
Letzte Änderung | 31.05.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Vorstandswahlen Antragstext Der LPT möge beschließen, die Landessatzung in § 16 Abs. 2 wie folgt zu ändern: "Der Landesvorstand wird vorbehaltlich der nachfolgenden Sätze für die Dauer eines Jahres gewählt. Seine ordentliche Neuwahl findet innerhalb des 11. oder 12. Monats nach Beginn seiner Amtszeit statt. Der Zeitpunkt der nächsten ordentlichen Neuwahl kann vom Landesparteitag vor der endgültigen Benennung der Kandidaten für den neuen Landesvorstandes um bis zu 6 Monate hinausgeschoben werden, wenn hierfür bereits wichtige Gründe ersichtlich sind. Wichtige Gründe sind insbesondere das Stattfinden von Wahlen zum Landtag, zum Bundestag oder zum Europaparlament innerhalb oder kurz nach dem Ende der regulären Legislaturperiode des neuen Vorstandes. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes im Amt. " Antragsbegründung Erläuterung: § 16 Abs. 2 lautet in der derzeitigen Fassung wie folgt: "Der Landesvorstand wird vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes für die Dauer eines Jahres gewählt. Seine ordentliche Neuwahl findet innerhalb des 11. oder 12. Monats nach Beginn seiner Amtszeit statt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes im Amt. " Begründung: Das Jahr 2014 hat gezeigt, daß das Wechseln des Vorstandes mitten im Wahlkampf kontraproduktiv ist. Dies gipfelte schließlich im Antrag an den Landesvorstand 2014-038, woraufhin es nochmals erhebliche Verwerfungen innerhalb des Landesverbandes gab. Dieser Antrag verfolgt das Ziel, ein solches Szenario in Zukunft zu vermeiden und einen effektiven Wahlkampf zu ermöglichen. Um keine Bevorteilung einer bestimmten Person oder Personengruppe zu ermöglichen, soll die Verlängerung der Legislaturperiode vor der endgültigen Benennung der Kandidaten für den neuen Vorstand erfolgen. § 11 PartG bestimmt, daß der Vorstand mindestens alle 2 Jahre neu zu bestimmen ist. Mit einer möglichen Verlängerung der Legislaturperiode auf bis zu 18 Monate wird diese Regelung daher eingehalten. Anmerkung zur Begründung: Der Hinweis auf den Antrag 2014-038 ist KEINE gegen irgendeine Person gerichtete Wertung, sondern lediglich eine neutrale Tatsachendarstellung. Piratenpad
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Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Neythomas (Diskussion) 00:47, 27. Mai 2015 (CEST)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Agnitio
- Asterix
- Tojol (Diskussion) 14:45, 31. Mai 2015 (CEST)
- ...
Der Antrag zielt darauf ab, die Amtszeit des Vorstands zu verlängern. Gut für den Vorstand, schlecht für die Partei. Die Argumentation ist nicht wirklich real, lediglich vorgeschoben.
Antrag bitte lesen:
- wichtiger Grund ersichtlich
- vor endgültiger Benennung der Kandidaten
- kein Automatismus, sondern jeweils Antrag erforderlich
- die Verlängerung muß vom jeweiligen PT mitgetragen werden
- die Dauer der Verlängerung muß vom jeweiligen PT bestimmt werden
Es handelt sich also nicht um eine pauschale Verlängerung der Amtszeit, sondern um die Option der Verlängerung, für den Fall, daß die Verlängerung im Sinne der Partei ist. Holger_DOS (Diskussion) 13:24, 27. Mai 2015 (CEST)
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Der Vorschlag ist grundsätzlich gut, es müßte aber klar gestellt werden, wann (auf welchen LPT) eine solche Verlängerung beschließen soll. Es wäre unpraktikable einen "Wahlparteitag" einzuberufen und dann als erstes die Wahl abzusagen. Vorschlag wäre das eine solche Verlängerung auf einem LPT, der Mindestens 4 Monate vor Ablauf der normalen Amtszeit des Lavo stattfinden muß, beschlossen wird. (also z.B. auf einem Programm PT, so wir wieder 2x Jährlich einen machen, was ja im Wahlvorfeld Sinn machen würde.
Die endgültige Benennung der Kandidaten erfolgt auf dem Wahlparteitag. "vor der endgültigen Benennung der Kandidaten für den neuen Landesvorstandes" ist also ein Tagesordnungspunkt dieses Parteitages, in dem es ausschließlich um die Verlängerung der Legislaturperiode geht (sonstiger Antrag, der vor der Wahlaufstellung zu behandeln ist). Ein gesonderter LPT für die Verlängerung der Legislaturperiode ist nicht erforderlich. Holger_DOS (Diskussion) 05:24, 15. Mai 2015 (CEST)
Argument 1
Das übliche Problem: Wer entscheidet über eine Verschiebung der Neuwahl? Gemäß diesen Antrages offenbar der LaVo. Die angeführten Gründe sind jedoch bei der Wahl des LaVos auf dem LPT bereits bekannt und können in entsprechenden Anträgen für die jeweils kommende Wahlperiode münden, über die der LPT entscheiden kann. Außerdem sind die angeführten "wichtigen Gründe" lediglich als Beispiele zu verstehen und ermöglichen dem LaVo die Hinzufügung weiterer. Also: in dieser Form dagegen. Tojol (Diskussion) 14:45, 31. Mai 2015 (CEST)
Argument 2
Dein Argument?