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:* Jeder Pirat nicht nur in BB vertritt die PP u. damit auch den Landesverband mit seinem Auftreten u. seinen Äußerungen nach außen in der Öffentlichkeit.<br>Dachte ich bisher - sollte ich mich geirrt haben ?<br>Oder muß ich am Stammtisch mit Gästen, im Wahlkampf etc. immer mindestens ein Mitglied des Landesvorstandes oder abgestuft eines anderen Vorstandes an meiner Seite haben ? [[Benutzer:Clerk|Clerk]] ([[Benutzer Diskussion:Clerk|Diskussion]]) 18:39, 3. Jun. 2015 (CEST)
::*Den Landesverband vertritt nur der Vorstand, wenn jeder Pirat das tun könnte, brauchten wir keinen Vorstand wählen! Du kannst also gern und überall für Dich selbst als Pirat sprechen, aber nicht für den Landesverband oder gar die ganze Partei. --[[Benutzer:FakeChicken69|FakeChicken69]] ([[Benutzer Diskussion:FakeChicken69|Diskussion]]) 18:43, 3. Jun. 2015 (CEST)
==== Argument 3 ====
Zunächst einmal finde ich es bezeichnend, dass sich für den Antragstext offenkundig bei folgendem Antrag des LVB bedient wurde: [https://wiki.piratenpartei.de/BE:Beschlussantrag_Umlaufbeschluss/2014-08-25/01]. Doch das nur am Rande. Gehen wir mal inhaltlich in die einzelnen Punkte:
Zu 1.: Wie soll denn diese "Abgrenzung" konkret aussehen? Es steht dem LV frei, zu betonen, dass es sich bei der AG Kommunikation um keine besonders beauftragte AG oder eine ähnlich strukturelle Organisationseinheit des LV handelt. Eine Distanzierung des kompletten LV von einzelnen Mitgliedern oder Gruppen von Mitgliedern ist - noch dazu ohne ein geordnetes Verfahren - abzulehnen.
Zu 2.: Soweit für mich erkennbar, sind Mitglieder der AG Kommunikation Mitglied der Partei und des LV. Folglich ist ihnen das Recht, als Teil der Piraten Brandenburg aufzutreten, nicht zu nehmen, sofern damit kein allgemeiner Vertretungsanspruch für den LaVo oder LVBB erhoben wird. Der Betreiber der Seite piratenbrandenburg.org weist hinreichend erkennbar darauf hin, kein offizielles Internetangebot des LaVo oder LVBB zu betreiben.
Zu 3.: Wenn allen Mitgliedern grundsätzlich die Nutzung des Wikis offensteht, sehe ich keinen Grund ausgewählten Mitgliedern dieses Recht vorzuenthalten - noch dazu ohne entsprechendes Urteil. Ein massives Fehlverhalten ist zumindest für mich nicht erkennbar. Denkbar wäre allenfalls die Einblendung eines Hinweises, dass es sich bei der AG Kommunikation um keine vom LV gesondert beauftragte Gruppe handelt. (Siehe 1.)
Zu 4.: 1984 mal gelesen? Ansonsten sind die Argumente analog zu 3.
Zu 5.: Keine Kritik meinerseits hierzu, das ist allerdings auch das Mindeste
Zu 6.: Nach meinem Dafürhalten ist ein Antrag, der die Rechte einzelner Mitglieder (oder Gruppen von Mitgliedern) beschneidet oder sie gegenüber anderen Mitgliedern oder Gruppen benachteiligt, sehr wohl eine Form der Ordnungsmaßnahme, wenngleich hier der Verfahrensweg ein anderer ist. Die Fristsetzung erscheint mir daher willkürlich. Das Recht das Schiedsgericht anzurufen ist ein elementares Mitgliedsrecht, auf das nicht gesondert hingewiesen werden muss.
Zu 7.: Die Hinweise sind Selbstverständlichkeiten. Eine besondere Ansprache erscheint mir daher entbehrlich.
Kurzum: Von meiner Seite wird es in dieser Form keine Zustimmung zu diesem Antrag geben. Nichtsdestotrotz sollten wir den LPT nutzen, um dieses offenkundig existierende Problem zu diskutieren. Der vorliegende Antrag liefert hierfür einen Impuls, scheint mir ansonsten als Mittel jedoch ungeeignet. Herzliche Grüße, --[[Benutzer:Neythomas|Neythomas]] ([[Benutzer Diskussion:Neythomas|Diskussion]]) 22:33, 3. Jun. 2015 (CEST)