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!Anlass
!Berichterstatter
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!Sachverhalt
!Erledigungsdatum
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| [[Media:LSG-Bbg-15-1_Urteil_2015_06_20.pdf|LSG Bbg 15/1]]
| Als unzulässig abgewiesen
| Der SV Potsdam begehrte die Anfechtung zweier Vorstandsbeschlüsse, die den Wechsel der Mitgliedschaft eines Piraten in ihren Stadtverband zum Gegenstand hatten. Der Landesvorstand begehrte im Gegenzug die Feststellung der Handlungsunfähigkeit des Kreisvorstandes. Das Landesschiedsgericht stellte fest, dass die Klage des Stadtverbandes verfristet, die des Landesvorstands am mangelnden Feststellungsinteresse scheitern musste.
| 20. Juni 2015
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| [[Media:LSG-Bbg-15-2_Urteil_2015_05_20.pdf|LSG Bbg 15/2]]