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Änderungen
→2015: LSG Bbg 15/3
!Anlass
!Berichterstatter
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| Der Antragsteller, der Landesvorstand Brandenburg, beantragte die Feststellung der Handlungsunfähigkeit des Kreisvorstandes des Stadtverband Potsdam. Das Landesschiedsgericht legte das Verfahren mit dem Verfahren LSG Bbg 15/1 zusammen, da der Sachverhalt eine der in diesem Verfahren ohnehin zu klärenden Rechtsfragen darstellt.
| 20. Mai 2015
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| [[Media:LSG-Bbg-15-3_Urteil_2015_10_27.pdf|LSG Bbg 15/3]]
| Verfahren wegen Handlungsunfähigkeit abgegeben.
| Der Antragsteller unternahm die Anfechtung des LPT 15.1, insbesondere der Wahlen zu Vorstand und Schiedsgericht. Nachdem einige Richter von Amts wegen von der Ausübung des Richteramts auszuschließen waren, gab das Landesschiedsgericht das Verfahren wegen Handlungsunfähigkeit an das Bundesschiedsgericht zur Verweisung an ein anderes Landesschiedsgericht ab.
| 6. November 2015
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