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Wie kann der Organstatus von Arbeitsgemeinschaften nach der brandenburgischen Landessatzung eine unbeachtliche Ausnahme darstellen? Nach unserer Landessatzung haben Arbeitsgemeinschaften keinen Organstatus. Organe sind in der Landessatzung §7 (1) genau definiert. --[[Benutzer:Uk|uk]] 20:09, 7. Nov. 2015 (CET)
Der entsprechende § der Landessatzung ist wohl insgesamt etwas unglücklich. Vom Ziel und auch der Ausgestaltung her kommt auch eine AG einer "der Willensbildung des jeweiligen Gebietsverbandes dienende[n] Einrichtung…" (§ 8 Abs. 2 S. 1 PartG) gleich. Allerdings hast Du insofern Recht, dass die nach § 8 Abs. 2 S. 2 PartG erforderliche ausdrückliche Bezeichnung fehlt. Möglicherweise ist das Landesschiedsgericht (auch) deshalb der Auffassung, dass die Regelungen über "Organe" nicht auf die Arbeitsgemeinschaften im LV BB Anwendung finden. --[[Benutzer:CeCe|CeCe]] ([[Benutzer Diskussion:CeCe|Diskussion]]) 01:17, 8. Nov. 2015 (CET)