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Potsdam/SPT2015.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002

Keine Änderung der Größe, 20:06, 4. Dez. 2015
K
Antragsprüfung
Der Kreisvorstand wird vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes für die Dauer eines Jahres gewählt. Seine ordentliche Neuwahl findet einmal im Kalenderjahr statt. Der Kreisvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstands im Amt.
|prüficon=12
|urltype=Potsdam/SPT2015.2
|abstimmung=1
8.063
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