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Da in der Begründung von zwei Jahren Amtszeit die Rede ist, möchte Ich darauf aufmerksam machen, dass die Amtszeit im Maximum fast drei Jahre beträgt. '''Beispiel:''' Wahl im Januar 2016. Erstes Kalenderjahr, das der Wahl folgt: 2017 (denn 2016 folgt nicht, es läuft schon). Zweites Kalenderjahr, das der Wahl folgt: 2018. Ordentliche Neuwahl spätestens Dezember 2018. Maximale Amtszeit: Januar 2016 – Dezember 2018. --[[Benutzer:CeCe|CeCe]] ([[Benutzer Diskussion:CeCe|Diskussion]]) 23:49, 12. Jan. 2016 (CET)
Danke für den wichtigen Hinweis. Der Antragstext wurde entsprechend abgeändert. Die Wahl muss nun spätestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Beginn seiner Amtszeit stattfinden. -- [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas(OHV)|Diskussion]])