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Parteitag/2016.3/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002

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|jahreszahl=2016.3
|autor=Bastian
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Verlängerung der Amtszeiten des Landesvorstandes
|zusammenfassung=Verlängerung der Amtszeiten des Landesvorstandes
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:

Variante 1:

Der § 16 Absätze 2 und 3 der Landessatzung werden wie folgt geändert:

(2) <sup>1</sup>Der Landesvorstand wird vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes für die Dauer von zwei Jahren gewählt. <sup>2</sup>Seine ordentliche Neuwahl findet innerhalb des 23. oder 24. Monats nach Beginn seiner Amtszeit statt. <sup>3</sup>Die Amtszeit wird durch Nachwahl oder Neuwahl nicht verlängert.<sup>4</sup>Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes im Amt.

(3) <sup>1</sup>Die Bestimmungen des Absatzes 2 gelten entsprechend für das Landesschiedsgericht. <sup>2</sup>Im Falle einer außerordentlichen Neuwahl des Landesvorstandes soll die Amtszeit der Richter des Schiedsgerichtes nicht verkürzt werden; sofern die Bundesschiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung dies ermöglicht, bleiben sie bis zum darauffolgenden Landesparteitag im Amt.

Variante 2:

Der § 16 Absätze 2 und 3 der Landessatzung werden wie folgt geändert:

(2) <sup>1</sup>Der Landesvorstand wird vorbehaltlich der nachfolgenden Sätze für die Dauer von zwei Jahren gewählt. <sup>2</sup>Die ordentliche Neuwahl des Teils der so gewählten Vorstandsmitglieder findet innerhalb des 23. oder 24. Monats nach Beginn ihrer Amtszeit statt. <sup>3</sup>Einmalig wird nach Inkrafttreten dieser Satzungsregel die Amtszeit der Posten des 2. Vorsitzenden sowie des 1.,3., 5., etc. Besitzers - bestimmbar nach der ihrem Wahlergebnisses - bereits nach einem Jahr neu gewählt, so dass bei folgenden ordentlichen Neuwahlen jeweils nur annähernd die Hälfte der Vorstandsposten neu besetzt werden. <sup>4</sup>Jedes Mitglied des Landesvorstandes bleibt bis zur Neuwahl des entsprechenden Postens im Amt. <sup>5</sup>Die Amtszeit wird durch Nachwahl oder Neuwahl nicht verlängert. <sup>6</sup>Die Regelungen zum § 18 (Handlungsunfähigkeit) bleiben davon unberührt.

(3) <sup>1</sup>Das Landesschiedsgericht wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. <sup>2</sup>Im Falle einer außerordentlichen Neuwahl des Landesvorstandes soll die Amtszeit der Richter des Schiedsgerichtes nicht verkürzt werden; sofern die Bundesschiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung dies ermöglicht, bleiben sie bis zum darauffolgenden Landesparteitag im Amt.

Der § 16 Landessatzung erhält folgenden Absatz 5:

Werden Beisitzer mit der gleichen Anzahl an Ja-Stimmen gewählt, findet eine Stichwahl zur Feststellung der Reihenfolge im Sinne des § 16 Absatz 2 statt. Ergibt die Stichwahl keine Reihung, entscheidet das Los.

''Erläuterung: Variante 1 und 2 sind konkurrierende Alternativen.''
|begruendung=Variante 1 ist die einfache Verlängerung der Amtszeit ab der nächsten ordentlichen Vorstandswahl. Eine Verlängerung der laufenden Amtszeit wird nicht beschlossen.

Variante 2 ist das Modell einer Vorstandsrotation und hätte den Charme, dass trotz Neuwahl ein Mindestmaß an Kontinuität erhalten bleibt. Die Einarbeitungszeit für einen neuen Vorstand ist definitiv zu lang.

Alte Fassung:

(2) <sup>1</sup>Der Landesvorstand wird vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes für die Dauer eines Jahres gewählt. <sup>2</sup>Seine ordentliche Neuwahl findet innerhalb des 11. oder 12. Monats nach Beginn seiner Amtszeit statt. <sup>3</sup>Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes im Amt.

(3) <sup>1</sup>Die Bestimmungen des Absatzes 2 gelten entsprechend für das Landesschiedsgericht. <sup>2</sup>Im Falle einer außerordentlichen Neuwahl des Landesvorstandes soll die Amtszeit der Richter des Schiedsgerichtes nicht verkürzt werden; sofern die Bundesschiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung dies ermöglicht, bleiben sie bis zum darauffolgenden Landesparteitag im Amt.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.3
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
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