Mit Mail vom 11.11.2016 informierte der Landesvorstand BB die aufnehmende Untergliederung über die festgelegte Verfahrensweise bei Gliederungswechsel ohne Wohnortverlagerung in der Piratenpartei. Der Antragsteller wurde ebenfalls informiert.
* Für Piraten, die nicht in der Gliederung Mitglied sein wollen, in der sie ihren Wohnsitz haben, gilt folgendes Verfahren:
* Ein Antrag auf Gliederungswechsel ist von dem jeweiligen Mitglied beim Generalsekretär bzw. bei der entsprechend zuständigen Mitgliederverwaltung der nächsthöheren Gliederung zu stellen. Ein gültiger Antrag muss enthalten:
** Begründung für den Gliederungswechsel
* „Nachdem :"Nachdem wir seitens des Vorstandes, trotz wochenlanger Aufforderung zur Stellungnahme, eine Klärung mit dem (Name bekannt) nicht erreichen konnten, haben wir uns am 13.11.2016 dazu entschlossen ein Ordnungsmaßnahmenverfahren einzuleiten…“ * :Dies wurde dem Antragsteller am gleichen Tag mitgeteilt; der Vorwurf wurde erläutert. Dem Mitglied wurde die Möglichkeit gegeben, sich innerhalb der 14-tägigen Anhörungsfrist zu äußern. Eine Stellungnahme des Mitgliedes liegt weiterhin nicht vor. * :Nach Ablauf der eingeräumten Anhörungsfrist am 27.11.2016 wird der Vorstand über die Ordnungsmaßnahme endgültig beschließen.
== Anmerkung ==