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Vorstand/Beschluss/2016-064

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Thema: Wechselwunsch des Mitgliedes (Name bekannt) in den Landesverband Brandenburg
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 18.11.2016
Status: angenommen

Wechselwunsch des Mitgliedes (Name bekannt) in den Landesverband Brandenburg

Der Landesvorstand stimmt dem Gliederungswechsel des Mitglieds (Name bekannt) aus seinem Landesverband in den Landesverband Brandenburg mit Wirkung ab dem 18.11.2016 zu. Der Landesvorstand spricht sich gegen den angestrebten Wechsel zu einem früheren Zeitpunkt aus.

Begründung

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Das Mitglied hat am 26.10.2016 einen Antrag bei einer Untergliederung des Landesverbandes Brandenburg (LVBB) auf einen sofortigen Wechsel aus seinem Landesverband (LV) in diese Untergliederung und damit in den LVBB gestellt. Ein konkreter Grund für den Gliederungswechsel wird in dem Antrag nicht genannt. Das Mitglied bittet darum, dass der Umzug mit sofortiger Wirkung vollzogen werden soll.

Der Vorstand der angesprochenen Untergliederung des LVBB hat dem Wechselantrag mit UB vom 01.11.2016 zugestimmt. Am 07.11.2016 hatten alle Mitglieder des Landesvorstand BB Kenntnis über den angestrebten Gliederungswechsel.

Mit Mail vom 11.11.2016 informierte der Landesvorstand BB die aufnehmende Untergliederung über die festgelegte Verfahrensweise bei Gliederungswechsel ohne Wohnortverlagerung in der Piratenpartei. Der Antragsteller wurde ebenfalls informiert.

Für Piraten, die nicht in der Gliederung Mitglied sein wollen, in der sie ihren Wohnsitz haben, gilt folgendes Verfahren:

  • Ein Antrag auf Gliederungswechsel ist von dem jeweiligen Mitglied beim Generalsekretär bzw. bei der entsprechend zuständigen Mitgliederverwaltung der nächsthöheren Gliederung zu stellen. Ein gültiger Antrag muss enthalten:
    • Begründung für den Gliederungswechsel
    • Aufnahmebeschluss der annehmenden Gliederung(en) (entfällt bei Umzug) Gliederungswechsel sind nur bei bezahltem Mitgliedsbeitrag und auch nur einmal im Jahr (Ausnahme Umzug) möglich.
  • Vor Beschluss über den Gliederungswechsel sind die vom Wechsel betroffenen Gliederungen zu informieren und anzuhören.

Daraufhin konkretisierte das Mitglied mit Mail vom 12.11.2016 konkretisiert seinen Wechselwunsch:

  • „Ich möchte gerne im XXX & LV Brandenburg mitarbeiten.“ Es ergänzt: „Es liegt in XXXX kein Verfahren gegen mich vor, das einen Umzug im Wege steht.“


Der abgebende LV ist vom LaVo BB entsprechend der vorgesehenen Verfahrensweise per Mail vom 12.11.2016 informiert worden. Es wurde eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme von 14 Tagen gesetzt und darauf hingewiesen, dass im Falle einer fehlenden Rückmeldung dem Gliederungswechsel zugestimmt wird.

Mit Mail vom 16.11.2016 informierte der angebende LV darüber, dass gegen das Mitglied ein Vorwurf des erheblichen Verstoßes gegen die Ordnung der Piratenpartei erhoben wurde.


"Nachdem wir seitens des Vorstandes, trotz wochenlanger Aufforderung zur Stellungnahme, eine Klärung mit dem (Name bekannt) nicht erreichen konnten, haben wir uns am 13.11.2016 dazu entschlossen ein Ordnungsmaßnahmenverfahren einzuleiten…“
Dies wurde dem Antragsteller am gleichen Tag mitgeteilt; der Vorwurf wurde erläutert. Dem Mitglied wurde die Möglichkeit gegeben, sich innerhalb der 14-tägigen Anhörungsfrist zu äußern. Eine Stellungnahme des Mitgliedes liegt weiterhin nicht vor.
Nach Ablauf der eingeräumten Anhörungsfrist am 27.11.2016 wird der Vorstand über die Ordnungsmaßnahme endgültig beschließen.

Anmerkung

-

Abstimmung

Abstimmung: 2016-064
Dafür: Thomas B., Oliver, Frank, Guido, Thomas L.
Dagegen: -
Enthaltung: -
nicht abgestimmt: -
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine