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{{SAPO Antrag
|autor=Stefan Gue
|antragstyp=SO
|titel=Gemeinsamer Wahlvorschlag (Listenvereinigung gem. § 22 BbgLWahlG)
|zusammenfassung=Gemeinsamer Wahlvorschlag mit den konkreten Parteien und Vereinigungen (Listenvereinigung gem. § 22 BbgLWahlG)
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesparteitag stimmt der Einreichung eines gemeinsamen Wahlvorschlages (Listenvereinigung entsprechend § 22 des Wahlgesetzes für den Landtag Brandenburg) der Piratenpartei Brandenburg mit den politischen Parteien und Vereinigungen VOLT, ödp und Unabhängige für bürgernahe Demokratie zur Landtagswahl 2024 zu.
Die Aufstellung der Liste und die Besetzung der Wahlkreise erfolgt über eine gemeinsame Aufstellungsversammlung.
|begruendung=Der Landesvorstand hat im Sinne des SO 0040 Verhandlungen zu einer Listenvereinigung durchgeführt. Das Ergebnis wird nun zur Abstimmung gestellt. Neben den genannten Parteien können auch parteilose Einzelbewerber und Einzelbewerber anderer Kleinparteien, die nicht selbst zur Landtagswahl antreten bei der gemeinsamen AV auf Liste und als Direktkandidaten von den Mitglieder der vier genannten Parteien aufgestellt werden.
|prüficon=1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Stefan Gue
}}
{{SAPO Talk}}
[[Kategorie:SAPO TO Onlineparteitag 2023.2]]
|autor=Stefan Gue
|antragstyp=SO
|titel=Gemeinsamer Wahlvorschlag (Listenvereinigung gem. § 22 BbgLWahlG)
|zusammenfassung=Gemeinsamer Wahlvorschlag mit den konkreten Parteien und Vereinigungen (Listenvereinigung gem. § 22 BbgLWahlG)
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesparteitag stimmt der Einreichung eines gemeinsamen Wahlvorschlages (Listenvereinigung entsprechend § 22 des Wahlgesetzes für den Landtag Brandenburg) der Piratenpartei Brandenburg mit den politischen Parteien und Vereinigungen VOLT, ödp und Unabhängige für bürgernahe Demokratie zur Landtagswahl 2024 zu.
Die Aufstellung der Liste und die Besetzung der Wahlkreise erfolgt über eine gemeinsame Aufstellungsversammlung.
|begruendung=Der Landesvorstand hat im Sinne des SO 0040 Verhandlungen zu einer Listenvereinigung durchgeführt. Das Ergebnis wird nun zur Abstimmung gestellt. Neben den genannten Parteien können auch parteilose Einzelbewerber und Einzelbewerber anderer Kleinparteien, die nicht selbst zur Landtagswahl antreten bei der gemeinsamen AV auf Liste und als Direktkandidaten von den Mitglieder der vier genannten Parteien aufgestellt werden.
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[[Kategorie:SAPO TO Onlineparteitag 2023.2]]