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Vorstand/Beschluss/B2024-021

94 Bytes hinzugefügt, 12 Juni
K
Begründung
Der Landesvorstand hat durch Dritte darüber Kenntnis erlangt, dass im Zuständigkeitsbereich des RV Westbrandenburg Großplakate aufgestellt wurden, die weder in Inhalt noch in der Art der Darstellung den Inhalten und Wertvorstellungen der Piratenpartei Deutschland, noch den Ansprüchen an eine professionelle Außendarstellung genügen. Zudem bestehen begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Darstellungen sowie bezüglich der Formerfordernisse für Plakatwerbung. Da die betreffenden Plakate mit dem Logo der Piratenpartei versehen sind, kann hierbei der Eindruck entstehen, es handele sich hierbei um offizielle Aussagen der Piratenpartei Deutschland oder des Landesverbandes Brandenburg. Die Plakate sind daher geeignet, dem Landesverband Brandenburg sowie der gesamten Partei erheblichen Schaden zuzufügen.
 
Vgl.: https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/impressumspflicht-bei-wahlveroeffentlichungen/
== Abstimmung ==
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