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Änderungen

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Kreisverband HVL/Satzung

4 Bytes entfernt, 07:40, 27. Apr. 2010
§ 9 Satzungs- und Programmänderung
(1) Änderungen der Kreissatzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Kreisparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens Zweidrittel der Mitglieder sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich oder durch ein anderes geeignetes Verfahren, das der Kreisvorstand in seiner Geschäftsordnung festlegt, beim Kreisvorstand eingegangen ist und 20%, mindestens jedoch zwei stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes mehr, als der Piraten Havelland Kreisvorstand umfasst, auf dem Kreisparteitag oder einer Mitgliedervollversammlung anwesend sind.
(3) Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale Themen ergänzt werden.
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