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::Aufgrund von Formfehlern muss dieser Beschluss auf einer kommenden Vorstandssitzung neu beschlossen werden. Eine geeignete Beschlussvorlage wird vorgelegt werden. Der Beschluss kann derzeit höchstens eine Empfehlung zum Selbstauftrag darstellen.
::: Dieser Beschluß ist gültig, er wurde im Umlaufverfahren beschlossen. Ein von einem Vorstand getroffener Beschluß kann nur durch einen übergeordnetes Organ wieder aufgehoben werden. Nicht durch eine Wiki- Admin!--[[Benutzer:Sthomas|Sthomas]] 00:11, 19. Aug. 2010 (CEST)
:::: Du schreibst gleich zwei Fehler. Erstens bin ich kein Wiki-Admin. Zweitens kann ein Vorstand nicht nur von einem übergeordneten Organ aufgehoben werden. Er kann auch vom nachfolgenden Vorstand neu beschlossen werden. Um mal mit Euren Vorstellungen zu denken: Ich kann machen was ich will, bin ja Vorstand. ;-) [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 00:20, 19. Aug. 2010 (CEST)
[[Kategorie:Landesvorstand]]
[[Kategorie:Beschlüsse]]