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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2010-028

773 Bytes hinzugefügt, 21:16, 16. Dez. 2010
Anmerkung
Ich halte es für erforderlich, dass der Landesvorstand die Fristen aus Gesetzen, Rechtsprechung, Bundessatzung und Landessatzung zur Kenntnis nimmt.<br /> Gewisse Regelungen unserer Landessatzung dürften einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.<br />

Daher ist der gewünschte Zusatz, dass "in dieser „Antragsfabrik“ ... alle Anträge, die behandelt werden sollen, spätestens 5 Tage vor Beginn des Landesparteitags (gemäß Landessatzung §1.6.2 (2), 6. Satz) veröffentlicht sein" müssen, nicht zielführend. Der zitierte Satzungsartikel führt in die Irre. Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einberufung bekannt zu machen. Dies hat das Bundesschiedsgericht auch so entschieden. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] 21:16, 16. Dez. 2010 (CET)
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