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Landesschiedsgericht/Protokolle/2011-09-05

4 Bytes hinzugefügt, 13:01, 5. Sep. 2011
TOP 4: Beschluss der Los-Ordnung
:(1) Es wird mit sieben Würfeln mit je sechs Punktzahlen gespielt. Die Kontrahenten verwenden jeweils die selben Würfel.
:(2) Als Würfelunterlage dient ein Tisch oder eine von beiden Kontrahenten anerkannte Unterlage.
:(3) Gewertet werden nur eindeutig erkennbare Ergebnisse (. Die Würfel müssen plan auf dem Tisch oder der verwendeten Unterlage liegen).
:(4) Ungültige Würfe sind mit allen Würfeln zu wiederholen.
Art. 2: Losordnung
6.723
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