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Innere Sicherheit

10 Bytes entfernt, 23:07, 7. Nov. 2011
K
Tippfehler/Formatierung
[[Link-Text]]Dies soll als Arbeitsentwurf einer Positionierung dienen, Ziel soll detaillierte Programmatik zur "inneren Sicherheit" im Land Brandenburg sein. Die Inhalte dieser Seite spiegeln nicht die Meinung der Piratenpartei wider. Der Verfasser hofft auf rege Diskussion!
== Definition ==
==== IST-Zustand ====
Gemäß § 9 BbgPolG (Brandenburgisches Polizeigesetz) hat sich ein Polizist dem ''<u>Betroffenen der Maßnahme'' </u> gegenüber auf dessen Verlangen auszuweisen.
Das derzeitige Positionspapier 06 sieht vor, dass Polizisten weiterhin im geschlossenen Einsatz stets eindeutig identifizierbar sein müssen, bspw. durch eine offen sichtbare Nummer auf der Uniform.
Weitergehend würde ich fordern, den Polizisten nach Vorbild anderer Länder vorzuschreiben, im Dienst stets eine Kennzeichnung zu tragen, mittels derer sie eindeutig identifizierbar sind. Dies sollte im regulären Dienst ein Name, kann aber auch eine Nummer sein (wie in Berlin).
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