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Vorstand/Antrag/2011-034

29 Bytes hinzugefügt, 14:00, 27. Nov. 2011
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(1) Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Landesvorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart zugestimmt haben.
(2) Vorankündigungen der Sitzung erfolgen (auch bei fernmündlichen Sitzungen) über die parteiüblichen Mailingliste (n) des Landesverbandes und das Landeswiki.
==== Art. 3.2: Anträge an den Landesvorstand ====
(1) Der Landesvorstand nimmt Wünsche , Anfragen und Anträge entgegen. Diese müssen an den Vorstand des Landesverbandes schriftlich per Post, Fax oder E-Mail gerichtet werden. Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand bestätigt. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt. Alle Anträge werden, wenn möglich, im Landeswiki aufgelistet und vor der nächsten Sitzung veröffentlicht. Bei einer übergroßen Anzahl von Anträgen, die nicht alle behandelt werden können, werden diese auf die nächste Sitzung verschoben. Die Auswahl der Themen übernimmt in diesem Fall der Vorstand auf Mehrheitsbeschluss.
(2) Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg. Gliederungen des Landesverbandes Brandenburg und deren Vorstände haben Antragsrecht, wenn ein entsprechender gültiger Beschluss vorliegt. Das Landesschiedsgericht nach § 21 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg und die Arbeitsgemeinschaften nach § 23 der Satzung des Landesverbandes Brandenburg besitzen ebenfalls ein Antragsrecht, wenn ein entsprechender gültiger Beschluss vorliegt - gleiches gilt für Schiedsgerichte und Arbeitsgemeinschaften der untergeordneten Gliederungen. Darüber hinaus besitzen alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg und die Vorstandsmitglieder übergeordneter Gliederungen der Piratenpartei Brandenburg das Antragsrecht. Alle Anträge müssen innerhalb der nächsten zwei Vorstandssitzungen behandelt werden. Die Reihenfolge der Anträge soll sich aus dem Zeitpunkt des Einreichens ergeben. Wurden mehrere thematisch ähnliche Anträge eingereicht, werden diese bevorzugt direkt nacheinander behandelt. Anträge sind jährlich mit fortlaufender Nummer nach Zeitpunkt des Einganges zu erfassen.
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