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→Begründung
Um die Aufnahme eines Neumitgliedes zu legitimieren, muss der Vorstand der zuständigen Gliederung der Aufnahme zustimmen (§2(2) der Landessatzung). Gemäß Beschluß
[[PM/Vorstand/AntragBeschluss/2012-011|2012-011]] des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark hat dieser gemäß §2(2) die Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern bis einschließlich
15.04.2012 an den Landesvorstand übertragen. Um die Aufnahme zeitnah abzuwickeln, bitte ich darum, die Aufnahme durch den Landesvorstand per Umlauf zu legitimieren.