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Antragsfabrik/Aufteilung Mitgliedsbeitrag

3.058 Bytes hinzugefügt, 13:04, 26. Apr. 2012
Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antragsfabrikat | Antragsteller = Veit Göritz | Titel = Aufteilung Mitgliedsbeitrag | Kurzbeschreibung = Behebt ein Problem der …“
{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:Veit|Veit Göritz]]
| Titel = Aufteilung Mitgliedsbeitrag
| Kurzbeschreibung = Behebt ein Problem der Finanzordnung des Bundes.
| Satzung = [[Satzung/Landessatzung|Landessatzung]]
| Paragraph = (an geeigneter Stelle)
| Antragstext =
Der Landesparteitag möge beschließen, die Landessatzung wie folgt zu ergänzen:

In Ergänzung zur Satzung der Piratenpartei Abschnitt B § 6 Abs. 2 in der Fassung vom 04.10.2011 wird die Aufteilung des Mitgliedsbeitages wie folgt geregelt:

§ 29 Abs. 1 wird um Satz 4 ergänzt:

Der Landesverband erhält 25% des Beitrages. Der für das Mitglied zuständige Stadt-, Kreis- oder Regionalverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
| Begründung =
Dieser Antrag löst ein Problem der aktuellen Finanzordnung. <br />
Auszug:<br />
''§ 6 Aufteilung Mitgliedsbeitrag''

(1)'' Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrages erhält der Bundesverband.'' <br />
(2)'' Ist in der Satzung des Landesverbandes keine anderslautende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel des Mitgliedbeitrages: Der Landesverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.''<br />
(3)'' Sollte im Falle einer Aufteilung nach § 6 Abs. (2) kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband und/oder Kreisverband und/oder Bezirksverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.''

Entgegen der Intention der neuen Finanzordnung, den Untergliederungen unterhalb des Landesverbandes mehr Mittel zukommen zu lassen, bewirkt sie im Landesverband Brandenburg dass Gegenteil. In Brandenburg existieren keine Bezirksverbände. Die den Bezirksverbänden zustehenden 10% des Mitgliedsbeitrages fallen laut §6 (3) an die nächsthöhere Gliederung. Der Landesverband erhält somit auf ewig 30%. Der Antrag stellt auf Landesebene den Verteilungsschlüssel der alten Finanzordnung wieder her.


Abschnitt Mitgliedsbeitrag aktuelle Finanzordnung: http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#.C2.A7_8_Beitragsabf.C3.BChrung
Abschnitt Mitgliedsbeitrag alte Finanzordnung:
http://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=Bundessatzung&oldid=986959#.C2.A7_2_-_Mitgliedsbeitrag

Dank an Bastian und Rico für die Mitarbeit!
| Typ = Satzungsänderungsantrag
| Gremium = LPT 2012.1
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.1
| Nummer = (offen)
| Eingereicht = 26.04.2012
}}

__NOTOC__ __TOC__

=== Unterstützung / Ablehnung ===

==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...

==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...

==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...

=== Diskussion ===
Bitte hier das für und wider eintragen.

==== Argument 1 ====
Dein Argument?

==== Argument 2 ====
...
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