Antragsfabrik/Aufteilung Mitgliedsbeitrag
Dies ist ein am 26.04.2012 eingereichter Satzungsänderungsantrag für den LPT 2012.1 von Veit Göritz. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- SA002
- Beantragt von
- Veit Göritz
- Betrifft
- Landessatzung / (an geeigneter Stelle)
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen, die Landessatzung wie folgt zu ergänzen:
In Ergänzung zur Satzung der Piratenpartei Abschnitt B § 6 Abs. 2 in der Fassung vom 04.10.2011 wird die Aufteilung des Mitgliedsbeitages wie folgt geregelt:
§ 29 Abs. 1 wird um Satz 4 ergänzt:
Der Landesverband erhält 25% des Beitrages. Der für das Mitglied zuständige Stadt-, Kreis- oder Regionalverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
- Begründung
Dieser Antrag löst ein Problem der aktuellen Finanzordnung.
Auszug:
§ 6 Aufteilung Mitgliedsbeitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrages erhält der Bundesverband.
(2) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine anderslautende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel des Mitgliedbeitrages: Der Landesverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
(3) Sollte im Falle einer Aufteilung nach § 6 Abs. (2) kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband und/oder Kreisverband und/oder Bezirksverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.
Entgegen der Intention der neuen Finanzordnung, den Untergliederungen unterhalb des Landesverbandes mehr Mittel zukommen zu lassen, bewirkt sie im Landesverband Brandenburg dass Gegenteil. In Brandenburg existieren keine Bezirksverbände. Die den Bezirksverbänden zustehenden 10% des Mitgliedsbeitrages fallen laut §6 (3) an die nächsthöhere Gliederung. Der Landesverband erhält somit auf ewig 30%. Der Antrag stellt auf Landesebene den Verteilungsschlüssel der alten Finanzordnung wieder her.
Abschnitt Mitgliedsbeitrag aktuelle Finanzordnung: http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#.C2.A7_8_Beitragsabf.C3.BChrung
Abschnitt Mitgliedsbeitrag alte Finanzordnung: http://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=Bundessatzung&oldid=986959#.C2.A7_2_-_Mitgliedsbeitrag
Dank an Bastian und Rico für die Mitarbeit!
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- --Uk 13:08, 27. Apr. 2012 (CEST)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
- Wäre vllt eine weiter Regelung nicht sinnvoll, das wenn es (noch) keinen Orstsverband gibt die Verteilung zu 30% auf den Landesverband fallen und zu 30% auf den Regionalverband? (Exomania)
- Nein - die Satzung soll ja langfristig Gültigkeit behalten. Und da prinzipiell Ortsverbände gegründet werden können (siehe Satzung) sollten diese auch Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekommen. Solange es halt keine Ortsverbände gibt, fallen die Finanzmittel ohnehin automatisch der nächsthöheren Gliederung (hier: KV/RV) zu. Grüße --RicoB CB 16:01, 27. Apr. 2012 (CEST)
- Wir sollten in der Landessatzung die Verteilung der Gelder im Land nicht aus Sicht des Bundes, sondern aus Sicht des Landes sehen. Falls sich die Finanzordnung ändern sollte, sind wir vielleicht gezwungen, die Satzung entsprechend anzupassen. Ich werde einen Alternativantrag einbringen. --Uk 13:08, 27. Apr. 2012 (CEST)
- Ich wäre ja für 30% (LV) - 20% (SV/KV/RV) - 10% (OV) ... ;-) --RicoB CB 16:01, 27. Apr. 2012 (CEST)
- Aufteilung ist schon vernünftig. In einer Partei, die sich Basisdemokratie auf die Fahnen geschrieben hat, sollten auch ausreichend Finanzmittel bei der Basis verbleiben. --Ixylon 23:38, 2. Mai 2012 (CEST)
- Wenn der Bund seinen Anteil ändert sind wir gezwungen unsere Satzung anzupassen. --Uk 14:22, 13. Mai 2012 (CEST)
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...