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Diskussion
[[Benutzer:Hendrik Schneider|Hendrik]]
* Hm .. als Besitzer eines kleinen Uferstreifens eines absolut unbekannten Sees soll ich jetzt enteignet werden??? Unterstützen würde ich allein ein Vorkaufsrecht von Land und Gemeinden bei Grundstücken von allgemeinem Interesse. "Enteignung", das Thema sollte eigentlich überholt sein .. zumal in Brandenburg.
 
 
 
 
[[Benutzer:KAI24]]
*Grundsätzlich kann mann dem Antrag zustimmen. Allerdings ist zu bedenken das eventuell auch bauliche Maßnhmen verordnet werden können wenn Publikumsverkehr erlaubt wird.(z.B. Uferweg) wie mein Vorredener schon ansagte werde ich dann enteignet und dann als Anlieger für einen solchen Ausbau zur Kasse gebeten. Da müste man nochmal drüber nachdenken.LG KAI
[[Benutzer:Achim Ag]] (Agnito)
Zu Hendrik:
Als "Besitzer" kannst Du natürlich nicht enteignet werden, weil Du nicht der "Eigentümer" bist. Es ist ein juristischer Unterschied, ob du "Besitzer" oder "Eigentümer" bist. Was "Enteignung" betrifft, so ist diese nicht gefordert, es kann sich nur um Auflagen handeln. Auflagen aber sind nichts was neu wäre oder gar revolutionär, weil schon immer "Eigentum verpflichtet". Allerdings wird dieser Gedanken nicht durchgesetzt. Aktuell die Diskussion in Berlin über Zweckentfremdung von Wohnraum. In den Städten sind Grundstücke an Seen sehr beliebt und natürlich teuer. Dass der "gemeine" Bürger immer wieder vor Verbotsschildern steht wenn er den See umwandern will ist Teil eines ewigen Widerspruchs zwischen gesellschaftlicher Nutzung und Privateigentum. In Brandenburg verhält es sich anders, hier ist der Staat oft Eigentümer und aus allen möglichen Gründen (kein Grund dient dem Bürger) verschließt sich dieser Staat den Interessen der Menschen. Oft und gern hinter bürokratischen Vorgaben des Beamtentums. Das aber muss nicht so sein. Ansonsten ist "Enteignung" nicht piratisch.
Ich darf aus dem Antrag zitieren: "Das Land und die Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet,......". Von Privatperson wird hier nichts gesagt.
Zu Kay:
Es zeugt nur von der Gier des Staates den Bürger bei allen möglichen Gelegenheiten zur Kasse zu bitten und leider trifft dies regelmässig zu. Bei der Anlage eines Uferwegs allerdings müßte hier eher ein Entschädigung anfallen.
Die angesprochene "Berechtigung und Verpflichtung der Gemeinden........." darf nicht auf Kosten der Bürger gefordert werden.
Bei diesem Abzockerstaat ist mit allem zu rechnen, dem muss vorab entgegengesteuert werden.
 
Achim Ag
[[Benutzer:KAI24]]
*Grundsätzlich kann mann dem Antrag zustimmen. Allerdings ist zu bedenken das eventuell auch bauliche Maßnhmen verordnet werden können wenn Publikumsverkehr erlaubt wird.(z.B. Uferweg) wie mein Vorredener schon ansagte werde ich dann enteignet und dann als Anlieger für einen solchen Ausbau zur Kasse gebeten. Da müste man nochmal drüber nachdenken.LG KAI
==== Argument 1 ====
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