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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur

Aus PiratenWiki
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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 13.07.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.2 von Veit i.A. AG Umwelt und Energie.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.2.

Änderungsantrag Nr.
WP050
Beantragt von
Veit i.A. AG Umwelt und Energie
Betrifft
Wahlprogramm
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur - insbesondere das Betreten von Wäldern, Stränden und Flussgebieten sowie das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in geringer Menge für den eigenen Gebrauch - jedermann unentgeltlich unter Beachtung der bestehenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen gestattet ist. Dabei wird jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Das Land und die Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit bestehende Zugänge zu den Seen, den Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und gegebenenfalls den Zugang zu ermöglichen.

Begründung
  • ehemals Antrag WP037 vom LPT12.1
  • Thema 48 im Brandenburger Liquid Feedback



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Benutzer:Achim Ag (Agnito)
  2. Markus Hoffmann
  3. RicoB CB
  4. Frank Steinert
  5. LadyUnbekannt
  6. Benutzer:Shasui
  7. Tojol 11:07, 16. Jul. 2012 (CEST)
  8. Sascha Kahle
  9. Steffen_EE
  10. Sven Kobs
  11. FireFox

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Hendrik

  • Hm .. als Besitzer eines kleinen Uferstreifens eines absolut unbekannten Sees soll ich jetzt enteignet werden??? Unterstützen würde ich allein ein Vorkaufsrecht von Land und Gemeinden bei Grundstücken von allgemeinem Interesse. "Enteignung", das Thema sollte eigentlich überholt sein .. zumal in Brandenburg.



Benutzer:KAI24

  • Grundsätzlich kann mann dem Antrag zustimmen. Allerdings ist zu bedenken das eventuell auch bauliche Maßnhmen verordnet werden können wenn Publikumsverkehr erlaubt wird.(z.B. Uferweg) wie mein Vorredener schon ansagte werde ich dann enteignet und dann als Anlieger für einen solchen Ausbau zur Kasse gebeten. Da müste man nochmal drüber nachdenken.LG KAI


Benutzer:Achim Ag (Agnito)

Zu Hendrik: Als "Besitzer" kannst Du natürlich nicht enteignet werden, weil Du nicht der "Eigentümer" bist. Es ist ein juristischer Unterschied, ob du "Besitzer" oder "Eigentümer" bist. Was "Enteignung" betrifft, so ist diese nicht gefordert, es kann sich nur um Auflagen handeln. Auflagen aber sind nichts was neu wäre oder gar revolutionär, weil schon immer "Eigentum verpflichtet". Allerdings wird dieser Gedanken nicht durchgesetzt. Aktuell die Diskussion in Berlin über Zweckentfremdung von Wohnraum. In den Städten sind Grundstücke an Seen sehr beliebt und natürlich teuer. Dass der "gemeine" Bürger immer wieder vor Verbotsschildern steht wenn er den See umwandern will ist Teil eines ewigen Widerspruchs zwischen gesellschaftlicher Nutzung und Privateigentum. In Brandenburg verhält es sich anders, hier ist der Staat oft Eigentümer und aus allen möglichen Gründen (kein Grund dient dem Bürger) verschließt sich dieser Staat den Interessen der Menschen. Oft und gern hinter bürokratischen Vorgaben des Beamtentums. Das aber muss nicht so sein. Ansonsten ist "Enteignung" nicht piratisch. Ich darf aus dem Antrag zitieren: "Das Land und die Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet,......". Von Privatperson wird hier nichts gesagt.

Zu Kay: Es zeugt nur von der Gier des Staates den Bürger bei allen möglichen Gelegenheiten zur Kasse zu bitten und leider trifft dies regelmässig zu. Bei der Anlage eines Uferwegs allerdings müßte hier eher ein Entschädigung anfallen. Die angesprochene "Berechtigung und Verpflichtung der Gemeinden........." darf nicht auf Kosten der Bürger gefordert werden. Bei diesem Abzockerstaat ist mit allem zu rechnen, dem muss vorab entgegengesteuert werden.

Achim Ag


Benutzer: Hans-Jörg Guhla (Radrenner)

Potsdam ist ein Beispiel im Land Brandenburg, welches zeigt, dass nicht alle öffentlichen Flächen zugänglich sind, weil diese von den Eigentümern der Grundstücke zugestellt werden. Deshalb stimme ich grundsätzlich dem Antrag zu. Die Entschädigung sollte dem m²-Preis des Grundstückswertes entsprechen. Die anfallenden laufenden Unterhaltungsausgaben sind Bestandteil des Landeshaushaltes. Wie es bei den Straßenausbaubeiträgen u.ä. heute gehandhabt wird, sind die Bürger nicht weiter zu belasten, sondern von jeglichen weiteren Kosten, die sich aus der Nutzung und Erhaltung der Wege ergeben, freizustellen. Dazu sind Fördermittel, Eigenmittel, Maßnahmen des Arbeitsamtes einzubeziehen. Dies sollte in der Begründung mit stehen.

Argument 1

Argument 2

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