Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Vorstand/Anfragen/Nr-00072

302 Bytes hinzugefügt, 16:28, 13. Mär. 2013
keine Bearbeitungszusammenfassung
== Antwort ==
Antwort bitte hier rein!Hallo,
lt. Finanzordnung §11(1) werden nur Einzelspenden ab 1.000€ sofort veröffentlicht. Spenden einer Person die über das Jahr kumuliert 10.000€ übersteigen werden dann gesondert ausgewiesen.
 
Für den LV Brandenburg gab es jedoch keine Einzelspenden über 1.000€, welche der Veröffentlichungspflicht unterliegen.
<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
498
Bearbeitungen

Navigationsmenü