8.113
Bearbeitungen
Änderungen
→Anmerkung
==== Argument 1 ====
Es ist schwierig, wenn die Ladungsfrist zum LPT 4 Wochen beträgt und die Anträge 5 Wochen vorher eingereicht werden müssen. Das allein öffnet schon Tür und Tor für Manipulationsmöglichkeiten. Dann kann ein Vorstand die ihm genehmen Anträge einreichen, das Wochenende verstreichen lassen und dann mit 4-wöchiger Frist zum LPT einladen. Die anderen Antragsteller ohne Insider-Wissen über den geplanten LPT haben dann keine Möglichkeit mehr, Anträge einzureichen. Deswegen sollte mindestens dieser Antrag angenommen werden, besser aber der Antrag Nummer 2 mit 3-wöchiger Frist. -[[Benutzer:Markus Hoffmann|Markus Hoffmann]] ([[Benutzer Diskussion:Markus Hoffmann|Diskussion]]) 22:54, 24. Mär. 2014 (CET)
"§ 9 Ladung
(1) Der Landesvorstand lädt vier Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, des Tages, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein. "
==== Argument 2 ====