Vorstand/Anfragen/Nr-00187
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Thema: Haushaltsplan 2016
Name: Bastian (Diskussion)
Status: beantwortet
Frage
Am 07.11.2015 habe ich die Anfrage Nr. 177 gestellt:
„Nach § 16 Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland stellt der „Schatzmeister… jedes Kalenderjahr vorab einen Haushaltsplan auf, der vom Vorstand beschlossen wird. Im Antrags- und Beschlussbuch kann ich einen solchen Beschluss nicht finden. Kann der Landesvorstand dies aufklären?"
Die Anfrage wurde lapidar mit „Der Haushaltsplan 2016 wird bis Ende des Jahres aufgestellt“ beantwortet.
Ich habe weder einen Haushaltsplan für 2016 noch einen Beschluss darüber gefunden.
Nach § 16 Absatz 2 Finanzordnung ist der „Schatzmeister … bis zu dessen Verabschiedung an die Grundsätze einer vorläufigen Haushaltsführung gebunden.“ Dennoch wurden Beschlüsse über erhebliche Ausgaben gefasst, die nicht unter den Begriff „vorläufige Haushaltsführung“ fallen:
Beschluss 2016-007 Wert 500,00 EUR
Beschluss 2016-015 Wert 1.600,00 EUR
Antrag 2016-002 Wert 1.000,00 EUR
Antrag 2016-004 Wert 200,00 EUR
Insgesamt 3.300,00 EUR.
Wie erklärt der Landesvorstand den Satzungsverstoß?
Anmerkung: Die Gesamteinnahmen betrugen für 2015 12.879,86 EUR (davon staatliche Mittel allein 7.297,50 EUR).
http://finanzen.piratenpartei.de/guv.php?bk=4&jahr=2015
Antwort
Wie bekannt, wurde der Haushaltsplan 2015/16 bereits Ende 2014 im wiki veröffentlicht. Der Haushalt muss nicht gleichzeitig mit der Aufstellung verabschiedet werden. Der Haushaltsplan 2016 selbst wurde zuletzt im Januar 2016 öffentlich diskutiert.