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Vorstand/Beschluss/2016-045

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Thema: Datenschutzbeauftragter - Reisekosten
Name: Beschlussvorlage
Datum: 16.11.2016
Status: zurückgezogen

Thema: Datenschutzbeauftragter - Reisekosten

Nachgewiesene Reisekosten, die dem Datenschutzbeauftragten in Zusammenhang mit der Erstellung der Datenschutzrichtlinie und der Durchführung des Datenschutzaudits entstehen, werden im Rahmen der parteiinternen Regularien erstattet. Sonstige Aufwendungen, die dem Datenschutzbeauftragten in Zusammenhang mit der Erstellung der Datenschutzrichtlinie und der Durchführung des Datenschutzaudits entstehen, können auf Antrag und Beschluss des Landesvorstandes erstattet werden.

Begründung

Kosten, die dem DSB im Rahmen der Ausführung seiner Aufgaben entstehen, sind grundsätzlich zu erstatten.

Anmerkung

Bitte hier rein oder weglassen! :-)

Abstimmung

Abstimmung: 2016-045
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine