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AG Technik/GO

366 Bytes hinzugefügt, 23:28, 16. Jan. 2014
Art 2. Koordinatoren: ergänzt via Beschluss http://wiki.piratenbrandenburg.de/AG_Technik/Treffen/2014-01-16
3. <sup>1</sup>Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. <sup>2</sup>Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. <sup>3</sup>Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). <sup>4</sup>§24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.<br />
4. Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.
 
== Art. 2a ==
<sup>1</supGrundsätzlich kann jedermann Mitglied der AG Technik werden. <sup>2</sup>Die Aufnahme erfolgt in einer Sitzung der AG. <sup>3</sup>Die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder können einer Aufnahme mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen einer Aufnahme widersprechen. <sup>4</sup>§ 23 Abs. 2 Satz 2 der Landessatzung bleibt unberührt.
== Art. 2a ==
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