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Antragsfabrik/Anpassung der Anzahl der Ersatzrichter

614 Bytes hinzugefügt, 18:35, 17. Jul. 2011
K
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{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:Uk|Uk]]
| Titel = SÄ01 - Anpassung der Anzahl der Ersatzrichter
| Kurzbeschreibung = siehe Titel
| Satzung = [[Satzung/Landessatzung|Landessatzung]]
| Paragraph = §21 (4)
| Antragstext =
 
Der Landesparteitag möge beschließen,
 
:1. in § 21 Absatz 4 der Landessatzung werden die Worte "einem Ersatzrichter" gestrichen und durch die Worte "zwei Ersatzrichtern" ersetzt.
:2. der Absatz 5 des § 21 der Landessatzung wird ersatzlos gestrichen.
| Begründung =
Die Bestimmungen sind aufgrund der neuen Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung anzupassen bzw. entbehrlich.
 
'''Alt:''' (4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und einem Ersatzrichter zu besetzen.
'''Neu:''' (4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und '''zwei Ersatzrichtern ''' zu besetzen.
| Begründung = '''Alt:'''(5) 1Die Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt. 2Die Richter bleiben bis zur Wahl eines neuen Landesschiedsgerichtes im Amt.
Konflikt mit neuer Bundessatzung Abschnitt C'''Neu: Schiedsgerichtsordnung §4 Abs. '''<s>(25),(3) [http:<sup>1</sup>Die Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt. <sup>2</wikisup>Die Richter bleiben bis zur Wahl eines neuen Landesschiedsgerichtes im Amt.piratenpartei.de</Bundessatzung#.C2.A7_4_-_Besetzung]s>
| Typ = Satzungsänderungsantrag
| Gremium = LPT 2011.2
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2011.2
| Nummer = (offen)SÄ01| Eingereicht = 15.07.2011
}}
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