Antragsfabrik/Anpassung der Anzahl der Ersatzrichter
Dies ist ein am 15.07.2011 eingereichter Satzungsänderungsantrag für den LPT 2011.2 von Uk. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- SÄ01
- Beantragt von
- Uk
- Betrifft
- Landessatzung / §21 (4)
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen,
- 1. in § 21 Absatz 4 der Landessatzung werden die Worte "einem Ersatzrichter" gestrichen und durch die Worte "zwei Ersatzrichtern" ersetzt.
- 2. der Absatz 5 des § 21 der Landessatzung wird ersatzlos gestrichen.
- Begründung
Die Bestimmungen sind aufgrund der neuen Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung anzupassen bzw. entbehrlich.
Alt: (4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und einem Ersatzrichter zu besetzen.
Neu: (4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und zwei Ersatzrichtern zu besetzen.
Alt:(5) 1Die Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt. 2Die Richter bleiben bis zur Wahl eines neuen Landesschiedsgerichtes im Amt.
Neu:(5) 1Die Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt. 2Die Richter bleiben bis zur Wahl eines neuen Landesschiedsgerichtes im Amt.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
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Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
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