Antragsfabrik/Anpassung der Anzahl der Ersatzrichter
< AntragsfabrikVersion vom 18. Mai 2011, 21:32 Uhr von Uk (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antragsfabrikat | Antragsteller = ~~~ | Titel = Anpassung der Anzahl der Ersatzrichter | Kurzbeschreibung = siehe Titel | Satzung = [[Satz…“)
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den LPT 2011.2 von Uk. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Uk
- Betrifft
- Landessatzung / §21 (4)
- Beantragte Änderungen
Alt: (4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und einem Ersatzrichter zu besetzen.
Neu: (4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und zwei Ersatzrichtern zu besetzen.
- Begründung
Konflikt mit neuer Bundessatzung Abschnitt C: Schiedsgerichtsordnung §4 Abs. (2),(3) [1]
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...