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Antragsfabrik/Anpassung der Anzahl der Ersatzrichter

< Antragsfabrik
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den LPT 2011.2 von Uk.

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Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2011.2.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Uk
Betrifft
Landessatzung / §21 (4)
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen,

1. in § 21 Absatz 4 der Landessatzung werden die Worte "einem Ersatzrichter" gestrichen und durch die Worte "zwei Ersatzrichtern" ersetzt.
2. der Absatz 5 des § 21 der Landessatzung wird ersatzlos gestrichen.
Begründung

Die Bestimmungen sind aufgrund der neuen Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung anzupassen bzw. entbehrlich.


Alt: (4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und einem Ersatzrichter zu besetzen.

Neu: (4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und zwei Ersatzrichtern zu besetzen.

Alt:(5) 1Die Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt. 2Die Richter bleiben bis zur Wahl eines neuen Landesschiedsgerichtes im Amt.

Neu:(5) 1Die Schiedsgerichtswahlen finden mindestens einmal im Kalenderjahr statt. 2Die Richter bleiben bis zur Wahl eines neuen Landesschiedsgerichtes im Amt.



Inhaltsverzeichnis

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  3. ...

Diskussion

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Argument 1

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