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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Abschaffung der Kampfhundeliste

1.624 Bytes hinzugefügt, 09:37, 18. Jul. 2012
Argument 2
# [[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] (und für den konkurrierenden Antrag WP052)
# [[Benutzer:Dreamman72|Frank Steinert]]
# [[Benutzer:Thomas Kaiser|Thomas Kaiser]]
# [[Benutzer:Steffen_EE|Steffen_EE]]
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
Ich erlaube mir hin und wieder auch mal auf "Sachkunde" zu verzichten und, zur Entspannung, mich aus dem Bauch mich zu äussern.
Der Halbsatz ".....und dann bitte äußern" provoziert mich zu der Frage: Sind Äußerungen an Bedingungen geknüpft? Bin ich jetzt ein Troll?
 
 
Hans-Jörg Guhla (Radrenner)
 
Eure Streitereien sind kindisch, es geht um die Liste ienr Vorverurteilung von Hunden. '''Ich bin gegen eine solche Liste''' und habe jahrelang erfolgreich im Land Sachsen-Anhalt dagegen gekämpft. Doch viele Politiker beugen sich einem Druck, der nicht aufgebaut werden muss. Deshalb kann ich aus eigener Erfahrung sagen: Meine Frau hat 7 1/2 Jahre beim Tierarzt gearbeitet. Ihre ERfahrungen zeigen und zeigten, dass mit den sogenannten Kampfhunden bei entsprechender gesetzlicher Vorgabe (Haltungsbedingungen, Hundeführerschein, auch Kontrolle, z.B. Pflicht des Tierarztes bzw. der Ausbilder Auffälligkeiten zu melden usw.) im Umgang in der Praxis überhaupt keine Probleme gab. Nicht eine einzige Beißattacke in all den Jahren. Bei den kleinen und mittleren Hunden dagegen gab es in fast jeder Sprechstunde einen solchen Vorfall. Wenn gesetzliche Vorgaben, dann für alle Hundebesitzer und nicht eingeschränkt auf wenige Hunderassen. Auch die finanziellen Anforderungen wie Hundesteuer sind kein geeignetes Mittel, bestimmte Hunderassen zu unterdrücken.
 
Weiterhin sollte ine Initiative gestartet werden, das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend zu ändern, dass Tiere vor dem Gesetz nicht als Sache stehen, sondern als Lebewesen. Dementsprechend sind richterliche Urteiele auch umzusetzen.
 
§ 90a Tiere
 
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. '''Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.'''
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