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Änderungen

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Diskussion
Lieber Kai, deshalb steht ja auch in meinem Antrag die Änderung nach dem niedersächsichen Hundehaltergesetz zu vollziehen. Bitte lesen:
http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm
Das bedeutet für jeden Hundehalter, egal welcher welche Rasse er als Hund hält, besteht die Verpflichtung zur Ablegung eines Hundeführerscheins mit seinem eigenen Hund. Ich übrigens habe eine Altdeutsche Dogge, die sethet setet auf keiner Kampfhundeliste, wiegt 70 Kg und ist im Schutzdienst ausgebildet. In falschen Händen wäre solch ein Hund in dieser Größe und mit der Kraft gefährlicher als jeder Pitbul , Schäferhund, Rotweiler ect.pp . Nur jetzt kann sich jeder eine Dogge holen, der keine Ahnung hat. Die Ablegung des Hundeführerscheins beinhaltet nicht nur die Eignung zum Führen des Hundes, sondern auch Wissen über artgerechte Haltung von Hunden und deren Rassen. Gefährlich sind nicht die Hunderassen, sondern deren unwissenden Halter. Grüsse von Kay
==== Argument 1 ====
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