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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Keine Geheimjustiz in familienrechtlichen Verfahren bei der Kindesbefragung: Unterschied zwischen den Versionen

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| Antragsteller    = Edmund Müller
 
| Antragsteller    = Edmund Müller
| Titel              = Keine Geheimjustiz in familienrechtlichen Verfahren bei der Kindesbefragung
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| Titel              = GP011 - Keine Geheimjustiz in familienrechtlichen Verfahren bei der Kindesbefragung
 
| Kurzbeschreibung  = Unterpunkt für das Parteiprogramm zum im Antrag GP002 beantragten Oberpunkt zu grundlegenden Justizreformen
 
| Kurzbeschreibung  = Unterpunkt für das Parteiprogramm zum im Antrag GP002 beantragten Oberpunkt zu grundlegenden Justizreformen
 
| Programm          = Parteiprogramm
 
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| Gremium    = LPT 2012.2
 
| Gremium    = LPT 2012.2
 
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| Nummer      = (offen)
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| Nummer      = GP011
 
| Eingereicht = 13.07.2012
 
| Eingereicht = 13.07.2012
 
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Version vom 13. Juli 2012, 06:37 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 13.07.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.2 von Edmund Müller.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.2.

Änderungsantrag Nr.
GP011
Beantragt von
Edmund Müller
Betrifft
Parteiprogramm
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen im Landesprogramm an geeigneter Stelle (beispielsweise als Unterpunkt unter dem beantragten Hauptpunkt im Antrag GP002) folgenden Passus einzufügen:

Die Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren ist für die Eltern in geeigneter Weise nachvollziehbar durchzuführen.

Die derzeitige Praxis in familiengerichtlichen Verfahren Kinder alleine durch den Richter und einen eventuell von ihm bestellten Verfahrensbeistand zu befragen, ohne dass die Eltern, oder zumindest eine Person ihres Vertrauens (z.B. Rechtsanwalt) dabei anwesend sein können, oder mit technischer Hilfe für diese nachvollziehbar gemacht wird, widerspricht der Auffassung der Piraten hinsichtlich der notwendigen Transparenz von Gerichtsverfahren.

Begründung

Die Kindesbefragung in familienrechtlichen Verfahren entspricht einer völligen undemokratischen "Geheimjustiz". Die Eltern des Kindes, deren Elternrechte aber durch das Ergebnis der Befragung mehr oder minder stark betroffen sein können, werden davon regelmäßig ausgeschlossen. Nicht einmal die Anwälte oder Beistände (Personen des persönlichen Vertrauens) der Eltern dürfen diesem Vorgang beiwohnen mit der Begründung, dass Kind könnte in seiner freien Willensäußerung beeinflusst werden. Letztendlich befragt der Richter zusammen mit einem, von ihm bestellten Verfahrensbeistand für das Kind, dieses in Abwesenheit aller anderen Verfahrensbeteiligten. Danach wird den gespannten Eltern das Ergebnis präsentiert. Irgendeine rechtsstaatliche Kontrollmöglichkeit, ob die Wiedergabe korrekt ist, oder unter welchen Umständen genau diese Ergebnisse erhalten wurden, gibt es für die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht. Es häufen sich auch Berichte, dass diese kontrollfreie Zone für Missbräuche verwendet wird.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

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