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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Transparenz im Strafverfahren

12 Bytes hinzugefügt, 13:51, 12. Jul. 2012
Argument 1
* Kann da immer noch nicht zustimmen, da das Strafverfahren IMHO vorsieht, dass nur Aussagen und Beweismittel gewertet werden, die in der Hauptverhandlung vorgetragen werden. So sehe ich z.B. als Schöffe vor Beginn der Verhandlung keinerlei Unterlagen, max. den Strafvorwurf und muss mich bei der Urteilsfindung auf das stützen, was während der Verhandlung gesagt wird. Deshalb verstehe ich nicht, warum wir nun die Videoüberwachung haben wollen... --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 15:53, 10. Jul. 2012 (CEST)
.[[Benutzer:Kdr|Kdr]] Kay]Drews
Das sehe ich genauso. Wir sind doch nicht für mehr Bürokratie als Piraten.
Auch ist eine Vernehmung oder Geständnis eines Beschuldigten nach einer Tat nicht immer die Wahrheit.Damit wird dann in der Hauptverhandlung der Besch. evtl. noch mehr belastet. Ich lehne diesen Antrag ab, da er nicht fachlich fundiert erarbeitet wurde.
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