Antragsfabrik/LPT 2012.2/Transparenz im Strafverfahren
Dies ist ein am 10.07.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.2 von AG TDBD. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- WP011
- Beantragt von
- AG TDBD
- Betrifft
- Wahlprogramm
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:
Transparenz im Strafverfahren
Die PIRATEN Brandenburg setzen sich dafür ein, dass Vernehmungen der Polizei und Staatsanwaltschaften grundsätzlich in Wort und Bild aufgezeichnet werden. Auf diese Weise soll für Gerichte nachvollziehbar sein, auf welche Weise Aussagen oder Geständnisse von Beschuldigten zustande gekommen sind. Die Aufzeichnungen dürfen vom Gericht nur bei Widersprüchlichkeiten und nur mit Zustimmung des Beschuldigten in Augenschein genommen werden. Die materielle Ausstattung und die datenschutzgerechte Aufbewahrung der Daten muss gewährleistet und sichergestellt werden. Bei Abschluss des Verfahrens inklusive Freispruch sind die so erfassten Daten umgehend zu löschen. Wird der Beschuldigte bestraft, sind diese Daten umgehend nach Verbüßung der Strafe zu löschen. Wird der Beschuldigte bestraft, werden die Daten nach Maßgabe des BDSG aufbewahrt und gelöscht.
- Begründung
Der Antrag wurde - in anderer Form - durch die AG TDBD bereits zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht und dort abgelehnt. Die auf dem Landesparteitag 2012.1 vorgebrachte Kritik wurde nun in den Antrag eingearbeitet, der Antrag überarbeitet und zum Landesparteitag 2012.2 erneut eingereicht. Eine Begründung des Antrages kann bei Bedarf in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Frank Steinert
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- RicoB CB
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
- Kann da immer noch nicht zustimmen, da das Strafverfahren IMHO vorsieht, dass nur Aussagen und Beweismittel gewertet werden, die in der Hauptverhandlung vorgetragen werden. So sehe ich z.B. als Schöffe vor Beginn der Verhandlung keinerlei Unterlagen, max. den Strafvorwurf und muss mich bei der Urteilsfindung auf das stützen, was während der Verhandlung gesagt wird. Deshalb verstehe ich nicht, warum wir nun die Videoüberwachung haben wollen... --Ixylon 15:53, 10. Jul. 2012 (CEST)
.Kdr Kay Drews Das sehe ich genauso. Wir sind doch nicht für mehr Bürokratie als Piraten. Auch ist eine Vernehmung oder Geständnis eines Beschuldigten nach einer Tat nicht immer die Wahrheit.Damit wird dann in der Hauptverhandlung der Besch. evtl. noch mehr belastet. Ich lehne diesen Antrag ab, da er nicht fachlich fundiert erarbeitet wurde.
Argument 2
Ich finde den Titel irreleitend. Es müsste eigentlich sowas wie "Aussagenaufzeichnung bei Strafverfahren" heißen. --Markus F. 01:26, 16. Jul. 2012 (CEST)
Argument 3
...