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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Vermeidung von Tierversuchen

2.500 Bytes hinzugefügt, 17:57, 3. Aug. 2012
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:andreas390|andreas390]]
| Titel = Q001 - Weitestgehende Vermeidung von Tierversuchen| Kurzbeschreibung = Bewirkung des Rückganges von Tierversuchen zugunsten alternativer ForschungsmethodenTierversuche sollen, wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, für pharmazeutische Stofftests und andere Experimente nicht mehr erlaubt sein.
| Antragstext = Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, möge folgendes Positionspapier beschließen:
| Gremium = LPT 2012.2
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.2
| Nummer = (offen)Q001| Eingereicht = 12.07.2012
}}
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?[[Benutzer:andreas390|andreas390]]# ?[[Benutzer:Steffen_EE|Steffen_EE]]# ...[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?# ?[[Benutzer:Radrenner HVL|Hans-Jörg Guhla]]
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?[[Benutzer:Dreamman72|Frank Steinert]]
# ?
# ...
Antwort von [[Benutzer:andreas390|andreas390]] > Danke für Deinen Beitrag zur Diskussion. Ich sehe zunächst einmal keinen Grund für eine derartige Definition. Wenn du aber ein gutes Argument bzw. einen Formulierungsvorschlag dafür hast, dann immer her damit. Ich bin zur Ergänzung des Antrages bereit.
 
[[Benutzer:Hendrik Schneider|Hendrik]]: Ich muss zugeben, ich hatte bisher keine Ahnung vom Thema. Jetzt habe ich mir aber doch mal das Tierschutzgesetz angeschaut, und finde dort eigentlich genau Deine Forderungen ( http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html, §7 und §8), oder? Z.B. "Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann." Außerdem muss jeder Versuch auch erst noch von einem Gremium, dem auch Angehörige von Tierschutzorganisationen angehören, genehmigt werden. Deshalb jetzt meine Frage: An welcher Stelle genau möchtest Du nachbessern?
 
Antwort von [[Benutzer:andreas390|andreas390]] > Das Tierschutzgesetz erlaubt grundsätzlich Tierversuche und sieht lediglich Ausnahmen vor. Für viele der Versuche bedarf es noch nicht einmal einer Genehmigung, sie müssen lediglich angezeigt werden (siehe § 8a > http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__8a.html). Nach der von mir vorgeschlagenen Position wird dies umgedreht. Tierversuche sind grundsätzlich verboten. Nur wenn wenn keine tierversuchsfreien Verfahren vorhanden sind, sollen sie (ausnahmsweise) zugelassen sein können. Fördermittel sollen imho im Sinne der "3R" ("Reduction, Refinement and Replacement", dt. "Reduzierung, Verbesserung und Ersatz") auf die Erforschung von Alternativmethoden umverlagert werden. Hierzu auch: http://www.tierschutz.org/tierschutz/problembereiche/versuchstiere/alternativmethoden/konzept3r.php
 
[[Benutzer:Hendrik Schneider|Hendrik]]: Ah ... seh ich ein. Du meinst alles unter §8, Abs. 7. Dann geh ich mit! Danke für die Ausführung .. :-)
==== Argument 1 ====
Dein Argument?Grundsätzlich keine Tierversuche! Es zeigt sich immer wieder, dass an Tieren ausgeführte Verfahren nicht auf den Menschen übertragbar sind. Deshalb keine Befürwortung und keine Rechtfertigung auch in Ausnahmefällen, die dann zur Regel werden, für Tierversuche. Der Mensch hat nicht das Recht dazu, andere Lebewesen zu quälen und durch Experimente zu misshandeln. Schluss damit! Und dazu sollten sich die Piraten bekennen. # [[Benutzer:Radrenner HVL|Hans-Jörg Guhla]]
==== Argument 2 ====
...
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